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Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen – General terms and conditions of AutoGyro GmbH

§ 1 Vertragspartner und Geltung der AGB

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen.
  2. Vertragspartner ist die AutoGyro GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer. (Handelsregister Amtsgericht Hildesheim, HRB 200 849).
  3. Für das Vertragsverhältnis gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AutoGyro GmbH in Verbindung mit den Angaben im Vertrag und der Auftragsbestätigung. Geschäftsbedingungen (insbesondere Einkaufsbedingungen) unseres Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die AutoGyro GmbH ihnen nicht nochmals bei Eingang ausdrücklich widerspricht.
  4. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit der AutoGyro GmbH zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbrauchsgüterkauf).
  5. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit der AutoGyro GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Lieferung

  1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages , der Beibringung etwaig erforderlicher Unterlagen und einer ggf. vereinbarten Einzahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten in Verzug ist.
  2. Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und den unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere Streiks, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dieses gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unserem Vorlieferanten, Zulieferanten oder Subunternehmern auftreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fällen ausgeschlossen.
  3. Die AutoGyro GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.

§ 3 Abnahme

  1. Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige die Kaufsache am vereinbarten Ort zu übernehmen.
  2. Ist der Käufer mit der Abnahme in Verzug, stehen der AutoGyro GmbH die gesetzlichen Rechte zu (§ 304 BGB). Liegt in dem Verhalten des Käufers zugleich eine Pflichtverletzung, ist Auto Gyro zum Rücktritt berechtigt. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert. Die AutoGyro GmbH ist berechtigt, Ersatz des durch die Nichtabnahme entstandenen Schadens zu verlangen. Der Schadensersatz kann konkret berechnet oder pauschal geltend gemacht werden. Der pauschale Schadensersatz bei Nichtabnahme beträgt 20% des Kaufpreises zuzüglich aller Kosten für Nebenleistungen, z.B. Transport, es sei denn, der Kunde weist der AutoGyro GmbH nach, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang als die genannte Pauschale entstanden ist. Für den Fall des Abnahmeverzuges seitens des Käufers wird pro Tag ein Betrag von 5,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer für die Unterstellung berechnet. Der Käufer haftet in diesen Fällen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Annahmeverzuges.

§ 4 Verpackung und Versand

  1. Im Falle eines Handelskaufes erfolgt die Lieferung ab Werk bzw. Lager, Dornierstraße 14, 31137 Hildesheim, Deutschland (EXW, Incoterms® 2010). Von der AutoGyro GmbH bereit gestellte Verpackungsmaterialien werden je nach Art und Umfang in Rechnung gestellt. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers von der AutoGyro GmbH versandt, so trägt der Käufer die Kosten für die Verpackung und den Versand/Transport.
  2. Von der AutoGyro GmbH zur Verfügung gestellte Verpackungsmaterialien, deren Rückgabe die AutoGyro GmbH nicht fordert, müssen vom Käufer in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten entsorgt werden.

§ 5 Gefahrübergang

  1. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug gerät. Wird die Ware auf Wunsch des Verbraucherkäufers hin an diesen versandt, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Transportführer auf den Käufer über, wenn der Käufer die Transportperson oder -anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und die AutoGyro GmbH dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.
  2. Im Falle eines Handelskaufes erfolgt die Lieferung ab Werk bzw. Lager, Dornierstraße 14, 31137 Hildesheim, Deutschland (EXW, Incoterms® 2010) .
  3. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch, wenn der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert wird. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
  4. Ist die Abholung durch den Käufer selbst vereinbart, so geht bei verzögerter Abholung auf Wunsch oder aufgrund Verschuldens des Käufers die Gefahr mit der Bereitstellungs-/Abholbereitschaftsanzeige auf den Käufer über.

§ 6 Preise und Zahlung

  1. In den angegebenen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer (Brutto-Preis) enthalten. Liefer- bzw. Versandkosten sind nicht in den Preisen enthalten und werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Für die Verpackung und den Versand der Ware fallen die folgenden Kosten an: Für Bestellungen bis zu einem Gewicht von 5 KG betragen die Verpackungskosten 4 € (inkl. MwSt.), für alle weiteren angefangenen 5 KG betragen sie jeweils zusätzliche 4 € (inkl. MwSt.). Die Versandkosten für den Standardversand mit UPS betragen 5,50 € (inkl. MwSt.)
  2. Absatz 1 Satz 1 gilt nicht sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. In diesem Fall gelten die Preise ab Werk bzw. Lager (EXW, Dornierstraße 14, 31137 Hildesheim, Deutschland, Incoterms® 2010) exklusive Verpackung und zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe , sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird. Die Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Die Zahlung des Kaufpreises kann – nach Wahl des Kunden – ohne Abzug entweder in bar oder vorab durch Überweisung auf das nachstehende Konto der AutoGyro GmbH erfolgen. Als Zahltag gilt der Tag, an dem die AutoGyro GmbH über die Zahlung verfügen kann. Die AutoGyro GmbH behält sich die Annahme von Wechseln und Schecks vor. In diesem Falle werden die Schecks und Wechsel nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Diskontspesen trägt der Käufer.
    Name der Bank: Volksbank eG
    IBAN: DE80 2519 3331 4007 722 500
    BIC: GENODEF1PAT
  4. Der Kaufpreis ist mit Abschluss des Kaufvertrages sofort in Höhe von 50 % fällig, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der restliche Kaufpreis wird bei Empfang der Ware fällig und ist spätestens zu diesem Zeitpunkt in voller Höhe – ohne jeden Abzug – zu leisten.
  5. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, behält sich die AutoGyro GmbH vor, Mahngebühren als Verzugsschaden in Höhe von 2,50 € pro Mahnung – ab der zweiten Mahnung – zu erheben. Ist der Käufer Verbraucher werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Im Übrigen beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz . Dem Käufer der nicht Verbraucher ist wird überdies eine Kostenpauschale in Höhe von 40,00 € berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden als die Pauschale oder gar kein Schaden entstanden ist.
  6. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches und wird keine Festpreisabrede getroffen, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, sofern und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder er gemäß § 320 BGB dazu berechtigt ist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der AutoGyro GmbH (Vorbehaltsware).
  2. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so behält sich die AutoGyro GmbH das Eigentum an allen gelieferten Waren vor bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Vorbehaltsware). Davon umfasst sind auch künftig entstehende Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von der AutoGyro GmbH in eine laufende Rechnung übernommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselseitige Haftung durch die AutoGyro GmbH begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.
  3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag der AutoGyro GmbH als Herstellerin im Sinne von § 950 BGB, ohne die AutoGyro GmbH zu verpflichten. In diesem Fall gilt die be- oder verarbeitete oder umgebildete Sache als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Absätze. Das Anwartschaftsrecht des Kunden setzt sich an der be- oder verarbeiteten oder umgebildeten Vorbehaltsware fort. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware durch den Kunden mit anderen, der AutoGyro GmbH nicht gehörenden Gegenständen erwirbt die AutoGyro GmbH anteilig das Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
  4. Rechte Dritter dürfen an der Vorbehaltsware nicht begründet werden (insb. Veräußerung, Sicherungsübereignung, Vermischung, Verbindung, Verarbeitung).
  5. Der Kunde ist bis zum vollständigen Eigentumsübergang verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Kaufsache auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten rechtzeitig auf eigene Kosten durchführen zu lassen.
  6. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die AutoGyro GmbH unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn die Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
  7. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der AutoGyro GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird die AutoGyro GmbH auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; der AutoGyro GmbH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

§ 9 Gewährleistung, Eigenschaften der Ware, Mängelrüge

  1. Die Beschreibungen und Angaben einschließlich der Abbildungen und Zeichnungen in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und anderen schriftlichen oder elektronischen Veröffentlichungen (z.B. Internetseiten) sind unverbindlich und dienen lediglich der Illustration und Information. Die AutoGyro GmbH behält sich leichte Abweichungen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Form, Farbe, Abdruckfarbe, Größe, Gewicht oder ähnlichen Merkmalen ausdrücklich vor, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Zumutbare Änderungsgründe können sich ergeben aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen.
  2. Soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, zunächst Nacherfüllung zu verlangen. Ist der Käufer Verbraucher, so kann er wählen, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Im Übrigen obliegt dieses Wahlrecht der AutoGyro GmbH. Die AutoGyro GmbH ist berechtigt, die von dem Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher verbleibt. Die Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
  3. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die AutoGyro GmbH die Nacherfüllung unzulässigerweise verweigert, so kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche im Rahmen von § 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
  4. Die Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der gelieferten Ware verjähren im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs innerhalb von 2 Jahren, gerechnet ab Erhalt der Ware. Ist der Käufer Unternehmer, so beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Erhalt der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristen gelten nicht im Falle der Arglist seitens der AutoGyro GmbH.
  5. Sofern es sich bei dem Vertragsschluss für den Käufer um ein Handelsgeschäft handelt, stehen ihm Gewährleistungsrechte nur zu, wenn er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel der Ware hat der Kunde der AutoGyro GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen; offensichtliche Mängel binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, gerechnet ab Empfang der Ware.

§ 10 Haftung

  1. Die AutoGyro GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, uneingeschränkt
  2. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der AutoGyro GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und
  3. für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AutoGyro GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  4. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels der Ware (§ 437 Nr. 3, 475 III BGB), es sei denn die AutoGyro GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen.
  5. Soweit die Haftung der AutoGyro GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Datenschutz

Die AutoGyro GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von der AutoGyro GmbH zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind. Der Kunde erhält auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die personenbezogenen Daten, die von der AutoGyro GmbH über ihn gespeichert wurden. Er hat das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten (auf Antrag), soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Alle Verträge nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich ihrer Auslegung und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, der Sitz der AutoGyro GmbH in Hildesheim. Die AutoGyro GmbH bleibt in diesem Fall auch berechtigt, den Kunden alternativ an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Ist der Käufer Unternehmer sind alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, in dem Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegt.